Sie planen eine energetische Sanierung? Wir unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer in Aalen und Ostwürttemberg mit Energieausweisen, individuellen Sanierungsfahrplänen und einer passenden Fördermittelplanung – herstellerneutral und abgestimmt auf das jeweilige Gebäude.


Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
als Bedarfs- oder Verbrauchsausweise
- Bei Wohngebäuden die vor 1977 gebaut wurden ist ein Bedarfsausweis rechtlich notwendig. Dieser orientiert sich an der Bauweise und an den verwendeten Baumaterialien und Komponenten
- Bei Wohngebäuden die später gebaut wurden oder bereits einen Bedarfsausweis hatten, reicht bei einem neuen Energieausweis auch ein registrierter Verbrauchs-Ausweis.
- Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude – passend zum Gebäude und zum jeweiligen Anlass
- Ab 1. Januar 2027 soll bei Nichtwohngebäuden, die verkauft oder vermietet werden, grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich sein
- Klären Sie frühzeitig, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist – so vermeiden Sie Verzögerungen beim Verkauf oder bei der Vermietung

Sanierungsfahrpläne für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Für Wohngebäude sind für viele Förderungen und den zusätzlichen Förderzuschuss individuelle Sanierungsfahrpläne notwendig
- Für Wohngebäude können auch EH Klassen mit dem Zusatz EE oder NH erforderlich sein um bestimmte Staatliche Förderungen zu erhalten
- Ein iSFP ist meist keine Voraussetzung für die Förderung. Bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen kann er jedoch einen zusätzlichen iSFP-Bonus ermöglichen. Für den Heizungstausch gilt dieser Bonus nicht

Wann sind Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude mit EE oder NH erforderlich
| Förderprogramm | Wann EE oder NH eine Rolle spielt |
| KfW 261 – BEG Wohngebäude, Sanierung zum Effizienzhaus | Hier sind die geförderten Sanierungsstufen als EH 40/55/70/85 oder Denkmal mit EE oder NH ausgewiesen. Die NB-Klasse kann den Tilgungszuschuss gegenüber der entsprechenden EE-Klasse erhöhen; dafür ist ein Nachhaltigkeitszertifikat nötig. |
| KfW 308 – „Jung kauft Alt“ | für die erforderliche Sanierung gelten EH 85 EE oder ein besserer EH-Standard mit EE. Ein NH-Standard reicht für dieses Sanierungsziel laut KfW nicht aus. Die aktuelle KfW-Information nennt inzwischen zusätzlich eine Möglichkeit über geförderte Einzelmaßnahmen an Fenstern und Heizung. |
| KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau und KfW 300 – Wohneigentum für Familien, Neubau | Hier ist kein EH mit EE-Zusatz vorgeschrieben. Gefördert werden unter anderem EH 40 als klimafreundliches Wohngebäude; mit zusätzlichem QNG-Nachweis gibt es eine höhere Förderstufe. Das ist verwandt mit Nachhaltigkeit, aber nicht dasselbe wie „EH … NH“. Hierfür ist immer ein LCA zertifizierter Energieberater notwendig |
